Raser aufgepasst: Neues stationäres Radargerät zugelassen
Der Einsatz durch die Exekutive ist jedoch noch fraglich, da das Gerät erst einem Test unterzogen werden muss. Für die Verwendung von Lenkerfotos fehlt bisher die gesetzliche Grundlage, hieß es seitens des Innenministeriums.
Bis jetzt wird bei stationären Geräten nur der abfließende Verkehr gemessen, mit dem Gerät aus Deutschland kann nun gleichzeitig die Geschwindigkeit von mehreren Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen festgestellt werden. Durch die moderne Lasertechnologie arbeitet das Gerät unabhängig von Witterung, Verkehrsdichte und Tageszeit. Die mobile Variante wurde von der Exekutive bereits getestet und wird laut Angaben der Herstellerfirma in Österreich bereits von privaten Messtechnikfirmen eingesetzt.
Das Aufnehmen von Lenkerfotos hat jedoch nur für ausländische Fahrer einen Sinn, betonte Roland Geider vom Innenministerium. In Österreich müsse – im Gegensatz zu Deutschland – nach geltendem Recht der echte Lenker nicht nachgewiesen werden. Damit deutsche Raser auch in Österreich zur Kasse gebeten werden können, müsse man sie eindeutig identifizieren können. Technische Möglichkeiten dafür gebe es bereits zur Genüge, einsetzen dürfe man sie aber noch nicht. Denn für die Verwendung der entsprechenden Fotos müsse erst die Gesetzeslage angepasst werden – “und das hängt vom politischen Willen ab”, so Geider.
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