Das Landgericht verurteilte den Musiker am Dienstag zur Zahlung eines Schadenersatzes an die Autoren in Höhe von mehr als 60.000 Euro, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig´.
Außerdem ordnete das Gericht an, dass elf CDs beziehungsweise Sampler aus dem Verkauf genommen werden, wenn die umstrittenen Titel auf ihnen enthalten sind. Dazu gehört auch Bushidos Erfolgs-Platte “Von der Skyline zum Bordstein zurück”. Allein auf diesem Album, das dem deutschen Rapper eine Platin-Auszeichnung für mehr als 200.000 verkaufte Alben einbrachte, erkannten die Franzosen demnach bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder.
Das Gericht verurteilte Bushido und seine Plattenfirma außerdem dazu, umfangreich über Verkäufe und andere Erlöse durch die umstrittenen Titel Auskunft zu geben. Dadurch können die Kläger noch weitere Schadenersatzansprüche geltend machen.
Bushido wurde nach dem Erscheinen des Albums “Von der Skyline zum Bordstein zurück” 2006 mit dem MTV Europe Music Award in der Kategorie “Best German Act” geehrt. Auch im Jahr darauf holte er sich den Titel. 2007 und 2008 erhielt er außerdem den Echo für den besten Hip-Hop-Act Deutschlands. Mit seiner im September erschienenen Autobiografie schaffte der Musiker tunesischer Abstammung den Sprung in die Bestsellerlisten.
Bei dem Prozess am Dienstag in Hamburg war der Musiker im Gerichtssaal nicht anwesend. Gegen das Urteil können er und seine Anwälte Berufung einlegen.
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