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Rafting-Unglück: Anklagebehörde holt Gutachten ein

(VN) Alberschwende - Nach dem Rafting-Unglück vom August 2010 soll ein Sachverständiger klären, ob die Bootsführer die Wassermenge unterschätzt haben.
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Im Zuge der Ermittlungen nach dem Rafting-Unglück auf der Bregenzerach im August holt die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun ein Gutachten ein. Ein Sachverständiger soll klären, ob die Rafting-Tour unter den damals gegebenen Umständen überhaupt durchgeführt hätte werden dürfen, teilt Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch auf VN-Anfrage mit.

Sieben Boote gekentert

Bei dem Zwischenfall in Alberschwende waren sieben Boote gekentert, 78 Teilnehmer wurden ins Wasser geschleudert. Neun Personen erlitten leichte Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der Abschlussbericht der Exekutive liegt bereits seit Ende September vor. Laut Polizeibericht führte die Bregenzerach zum Zeitpunkt des Unfalls etwa 350 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Ob gefahren wird oder nicht, liege im Ermessen der Bootsführer, eine Obergrenze gebe es laut Rafting-Konzession nicht, hieß es damals.

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