Es handelt sich bereits um den dritten Vorwurf dieser Art innerhalb von fünf Jahren.
Bei den beiden vorangegangenen Zivilklagen 1997 und 2001 erzielten Kellys Anwälte jeweils außergerichtliche Einigungen mit den Klägern. Wie in den anderen Fällen weist der Soulstar auch diesmal die Vorwürfe zurück. R. Kelly startete Ende der 90er Jahre mit dem Single-Hit „I Believe I Can Fly“ auch in Europa seinen Höhenflug. In den USA zählt der Sänger, Songwriter und Produzent aus Chicago bereits seit rund einem Jahrzehnt zu den Stars des Modern R&B.
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