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Quarantäneregeln an Schulen werden gelockert

©APA
In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert, nachdem in Wien eine Woche nach Schulbeginn bereits Klassen an 285 Schulen in Quarantäne geschickt wurden.

So gut wie fix ist, dass Schüler sich bereits nach fünf anstelle von bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten können. Darüber, ob - wie vom Bildungsministerium gewünscht - nur noch die direkten Sitznachbarn eines infizierten Schülers in Quarantäne müssen, wird derzeit noch verhandelt.

Am frühen Nachmittag werden die Landessanitätsdirektionen über die neuen Regelungen informiert, danach sollen sie veröffentlicht werden, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zur APA. Wie zuletzt in Deutschland beschlossen dürfte die Dauer der Quarantäne bei engen Kontaktpersonen (K1) auf fünf Tage halbiert werden, wenn sie sich mit negativem PCR "freitesten". Die Frage, welche Klassenkollegen im Falle eines infizierten Schülers in Quarantäne müssen, ist indes noch nicht ganz klar.

Auch Familienministerin Susanne Raab äußerst sich zu den neuen Corona-Regeln in Schulen: „Die Corona-Zeit stellt die Familien seit mehr als einem Jahr vor große Herausforderungen. Die neue Regelung nach deutschem Vorbild wäre auch für Familien eine enorme Erleichterung, um wieder rascher Normalität zu erlangen. Aus Familiensicht unterstütze ich diesen Zugang von Bildungsminister Fassmann zu 100 Prozent. Wir müssen alles tun damit Kinder wieder einen geregelten Schulalltag haben und Eltern entlastet werden. Dazu halte ich eine Verkürzung der Quarantäne wie nun angedacht von 10 auf 5 Tagen für eine sinnvolle Maßnahme. Außerdem sollen bei einem positiven Fall nicht mehr alle Kinder in Quarantäne.“

Welche Schüler in Quarantäne müssen

Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, hatte im Ö1-Morgenjournal angekündigt, dass künftig nach deutschem Vorbild bei einem positiv getesteten Schüler nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden soll, sondern nur noch die direkten Sitznachbarn. Eine Generalregel sei aufgrund der unterschiedlichen Szenarien beim Unterricht so nicht möglich, wird hingegen im Gesundheitsministerium betont.

Die Gesundheitsbehörden sollen hier weiterhin nach den jeweiligen Gegebenheiten entscheiden können. Immerhin würden sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts bzw. der Pausen auch im Raum bewegen und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet wird und ob etwa gesungen und geturnt wird. Eine Generalregel werde es deshalb auch nicht geben können, betont der Mückstein-Sprecher, denn jede Schulklasse und jeder Schultag seien anders. Auch geimpfte Schüler und die CT-Werte der PCR-Tests, die besagen, wie ansteckend jemand aktuell ist, müssten berücksichtigt werden.

Regeln je nach Schultyp unterschiedlich

Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums sehen unterschiedliche Regelungen für Volks- und ältere Schüler vor. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden.

Bei den älteren Schülern gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Erwachsene auch: Wer mehr als 15 Minuten in weniger als zwei Meter Abstand mit einem Infizierten verbringt, gilt als K1 und muss dementsprechend in Quarantäne. Wie die anderen Klassenkollegen eingestuft werden, ist aber wieder Entscheidung der Gesundheitsbehörde. Schließlich sitzen auch hier die Schüler nicht von Schulbeginn bis -ende nur auf ihrem Platz. In der Praxis wurden deshalb oft ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Der neue Erlass soll nun so formuliert werden, dass die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit zu einer weniger restriktiven Auslegung der Vorgaben stärker nutzen.

(APA)

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