Die Geldstrafe von 75.000 Euro bleibt aber bestehen, teilte die Liga mit. Der LASK liegt damit in der Tabelle der Meistergruppe acht Punkte hinter Leader Salzburg bzw. zwei hinter Rapid auf Platz drei.
In seiner Begründung habe das Protestkomitee angeführt, dass "im Ergebnis ein Verstoß gegen § 111a ÖFB-Rechtspflegeordnung (Fair-Play-Regeln) sehr wohl vorliegt", teilte die Liga mit. "Allerdings war die unterschiedliche Wertigkeit der Punkte im Grund- und Finaldurchgang zu berücksichtigen. Demgemäß wurde der Punkteabzug für den Finaldurchgang reduziert."
Gang zum Schiedsgericht noch möglich
Die Oberösterreicher, die erstinstanzlich am 28. Mai wegen ihrer Trainingsverstöße gegen die Corona-Regeln bestraft worden waren, können nun noch den Gang zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht antreten. Dafür hat der LASK ab Zustellung der Langfassung des Urteils des Protestkomitees vier Wochen Zeit.
(APA)
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