von Christiane Eckert/VOL.AT
Seit Geburt leidet der 22-Jährige an einer psychischen Behinderung. Er kann seine Impulse nicht kontrollieren, muss regelmäßig Medikamente einnehmen. Mit Alkohol oder Drogen hatte er nie etwas am Hut. Die Behinderung kann mal laut Gutachter nicht beheben, doch man kann den Mann „entschärfen“, das heißt, ihm mit entsprechender Kontrolle und Betreuung doch ein Leben in Freiheit mitsamt den dazugehörenden sozialen Kontakten ermöglichen. Dass es dabei Risiken gibt, ist Fakt. Doch seit längerer Zeit läuft alles optimal, somit kann es bleiben wie es ist, doch Strafe zahlen muss der junge Mann, und zwar 960 Euro. Dazu 2300 Euro Schadenswiedergutmachung. Vier Monate bedingt drohen als Rute im Fenster.
Psychiater angegriffen
Als der Psychiater, damals nicht Reinhard Haller, sondern ein Kollege, ein Gutachten erstellen sollte, geriet der junge Mann so in Zorn, dass er dem Mediziner Lampe, Glaskugel und sonstiges nachwarf. Getroffen hat zum Glück nur das Buch, das Büro wurde allerdings verwüstet. In einem Geschäft beschädigte der Angeklagte Elektrowaren, mit der Polizei geriet er in Streit und verletzte zwei Beamte leicht. Hält sich der Mann brav an die Weisungen des Gerichts, dass er Medikamente weiter nimmt, sich betreuen lässt und kooperativ bleibt, kann er in seiner speziellen Betreuungseinrichtung weiterleben wie bisher. Dort gefällt es ihm. Das Urteil ist rechtskräftig.
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