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Prozessurteil in St. Pölten: Drei Jahre Haft für Körperverletzung

Drei Jahre Haft in St. Pölten
Drei Jahre Haft in St. Pölten ©Bilderbox
Zwar kein Mordversuch, aber der absichtlichen schweren Körperverletzung wurde jener Mann für schuldig gesprochen, der im Mai 2011 seine Lebensgefährtin schwer verletzte.
Mutmaßlicher Täter vor Gericht

Kein Mordversuch, sondern absichtlich schwere Körperverletzung: So lautete am Donnerstag, den 19. Jänner am Landesgericht St. Pölten das einstimmige Urteil der Geschworenen gegen einen 42-Jährigen. Der Mann hatte seine Freundin im Mai 2011 schwer verletzt.

St. Pölten: Mann wurde verurteilt

Dem Mann wurde vorgeworfen, am 1. Mai 2011 seine Lebensgefährtin in der gemeinsam Wohnung in St. Pölten mit Schnitten in den Hals, die Hand und ins Gesicht schwer verletzt zu haben.

Grund für das Urteil sei die Verwendung eines “lebensbedrohlichen Mittel” – nämlich des Messers – gewesen, erklärte Richter Markus Grünberger. Mildernd ausgewirkt hätten sich hingegen der ordentliche Lebenswandel des 42-Jährigen und seine Affektlage. Eine bedingte Nachsicht eines Teils der Strafe habe man aus spezial- und generalpräventiven Gründen ausgeschlossen, auch aus Rücksicht auf die außerordentlichen Schmerzen des Opfers.

Dem Opfer wurden 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann wurde zu drei Jahren verurteilt, er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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