Richterin Minou Factor entschied dies aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und nachdem sich die Verhandlung schwierig gestaltet hatte: Die als Zeugin geladene Nachbarin erklärte völlig verängstigt, ihre vor der Polizei gemachten Aussagen seien missverstanden worden.
Nun muss die Nachbarin an einem weiteren Verhandlungstag noch einmal vor Gericht erscheinen – ebenso wie jene Beamtin, die die Frau einvernommen hatte. Auch wird die Sachverständige Sigrun Rossmanith ein Gutachten über den Angeklagten erläutern.
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