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Prozess um Pro-Sieben-Moderator vertagt

Daniel Aminati ist nach einer Faustattacke auf einen Taxilenker mit hohen Schadensersatzforderungen des Betroffenen konfrontiert. Ein unfallmedizinisches Gutachten soll jetzt klären, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Der Ischgler Chauffeur verlangte am Dienstag bei einem Zivilprozess am Innsbrucker Landesgericht von dem deutschen Pro-Sieben-Moderator Aminati 54.000 Euro, unter anderem für vergangenen Verdienst und Spätfolgen seiner Verletzung. Die Verhandlung wurde vertagt.

Aminatis Rechtsvertreter, Adolph Platzgummer, bezeichnete die vom Kläger geforderte Summe als “übertrieben”. Laut Anwalt Albert Heiss, der den Kläger vertrat, trug der gebürtige Ägypter durch die Auseinandersetzung eine Augenverletzung davon, die seine Berufsfähigkeit beeinträchtige. Für diese Spät- und Dauerfolgen müsse Aminati aufkommen.

Die Auseinandersetzung liegt bereits über zwei Jahre zurück. Im April 2008 hatte sich Aminati in Begleitung einer Bekannten von dem Taxler in seine Unterkunft in Ischgl bringen lassen. Auf dem Weg dorthin legten sie noch einen kurzen Zwischenstopp bei einem Würstelstand ein, wo sich der Moderator einen Snack holte. Dies dauerte dem Ägypter offenbar zu lange, was für erste Aufregung sorgte.

Als Aminati dem Mann dann 20 statt der verlangten acht Euro für die Fahrt inklusive einer Autogrammkarte mit den Worten “stimmt so” hinwarf und ausstieg, kam es zur Eskalation, erzählte der TV-Journalist nach der Verhandlung gegenüber Medienvertretern. Der Taxifahrer sei mit geballter Faust auf ihn zu. Daraufhin habe er sich angegriffen gefühlt und reflexartig einmal zugeschlagen. “Ich bin kein aggressiver Mensch und auch kein Schläger”, sagte Aminati. Er habe noch am nächsten Tag bei dem Mann angerufen und sich erkundigt, wie es ihm gehe.

Der 36-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung angezeigt, ein Prozess blieb ihm allerdings erspart. Der zuständige Richter bot dem Deutschen an, den Schaden außergerichtlich wieder gut zu machen. Aminati zahlte daraufhin eine Summe in Höhe von 2.000 Euro an den Geschädigten und das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung wurde daraufhin eingestellt. Dem Taxilenker war der Betrag allerdings zu wenig, er strebte einen Zivilprozess an.

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