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Prozess um illegale Abfragen im Polizeicomputer - Vier Monate bedingt

Der Polizist soll mehrfach illegal Daten abgefragt haben.
Der Polizist soll mehrfach illegal Daten abgefragt haben. ©dpa, Symbolfoto
Ein Polizist, der ohne Erlaubnis Daten aus dem EDV-System des Innenministeriums abgefragt haben soll, musste sich am Donnerstag in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Der 41-Jährige bekannte sich vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Karin Knöchl) des Amtsmissbrauchs schuldig.

Er wurde zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt und muss 2.700 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe als Beamter einer Polizeiinspektion über mehrere Monate hinweg in insgesamt 21 Fällen Daten aus dem EEDV-System PAD des Innenressorts abgefragt. Dies sei “ohne jeglichen dienstlichen Bezug” erfolgt, so Staatsanwalt Heinz Prinke.

Der 41-Jährige habe eine Frau kennengelernt, die ihm von einem Vorfall mit ihrem damaligen Lebensgefährten im Herbst 2011 erzählte. Daraufhin habe er selbst im Akt nachgesehen. Auch mehrere andere Akten, darunter ein Vorfall in einem Rotlichtlokal, soll der Beamte ohne Befungnis abgefragt haben. Das Erheben personenbezogener Daten stelle ein Amtsgeschäft im Rahmen der Hoheitsverwaltung dar, das nur in dienstlichem Auftrag durchgeführt werden dürfe, führte der Staatsanwalt aus. Durch die Abfragen sei kein hoheitlicher Akt rechtswidrig gesetzt oder verhindert worden. “Es ist Gott sei Dank ausschließliches Abfragen geblieben, folgenlos vor allem für die abgefragten Personen”, stellte der Verteidiger fest.

Abfragen aus persönlichem Interesse

“Die Polizei hat gesagt, sie haben mit keiner der Akten dienstlich zu tun gehabt” hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Bei einem Kollegen hatte der Beamte in einen Bewerbungsakt eingesehen. “Gefragt hat er mich nicht. Aber ich hätte nichts dagegen gehabt”, sagte der betroffene Polizist vor Gericht aus. Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch. Erschwerend seien die mehrfache Tatbegehung, mildernd der bisher unbescholtene Lebenswandel, so der Ankläger. Der 41-Jährige habe von Beginn an Anfragen aus persönlichem Interesse eingestanden, meinte die Richterin. Er habe jedoch zwischendurch auch versucht, dienstliches Interesse vorzuspiegeln. Heute sei er schuldeinsichtig. Insgesamt sei daher die Strafe – der Rahmen reicht von sechs Monaten bis fünf Jahre – mit einer kombinierten Freiheits- und Geldstrafe im untersten Bereich zu halten. Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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