Die Staatsanwaltschaft hatte eine pensionierte Schuldirektorin wegen versuchten schweren Betrugs auf die Anklagebank gebracht, weil man ihr vorwarf, mit einem getürkten Dokument an das Vermögen ihres verstorbenen Großonkels kommen haben zu wollen.
Donnerstagnachmittag wurde die 61-Jährige allerdings freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da seitens der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben wurde.
Anklage gegen Schuldirektorin
Der Niederösterreicherin war angelastet worden, dass sie im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens ein zu ihren Gunsten gefälschtes Testament vorgelegt haben soll, das sie als Alleinerbin auswies. Es ging bzw. geht um 300.000 Euro Barvermögen und Anteile an einem Haus. Die ehemalige Schuldirektorin hatte sich zu Prozessbeginn im Mai nicht schuldig bekannt.
Chinesin sollte statt Großnichte erben
Es begann alles damit, dass der mittlerweile verstorbene Großonkel der Familie an seinem 83. Geburtstag die Besitzerin eines China-Restaurants vorstellte, deren Lokal er öfter besucht hatte. Die 45-jährige Chinesin hatte sich zunehmend um den gebrechlichen Mann gekümmert, ihm Essen ins Haus gebracht und auch für ihn geputzt. Fazit: Der Pensionist sah in dieser Frau seine Tochter und wollte sie auch adoptieren.
Dazu kam es zwar nicht, dafür hatte der greise Mann jedoch hinter dem Rücken seiner Familie ein Testament, das zuvor die Angeklagte als Alleinerbin vorgesehen hatte, beim Notar geändert: Darin wurde die Chinesin zur Alleinerbin eingesetzt.
Verschiedene Testament-Versionen bei Prozess
Bei der Verlassenschaftsverhandlung legte die ehemalige Schuldirektorin jedoch ein anderes Testament des Erblassers vor, das dieser nur Wochen vor seinem Tod verfasst und sie zur Alleinerbin gemacht hatte. Das nahm die Chinesin nicht hin. Anzeige und Anklage gegen die pensionierte Schuldirektorin folgten. Ein Gerichtsgutachter war zudem zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei dem gegenständlichen Testament tatsächlich um ein gefälschtes handelte.
Der Freispruch erfolgte im Zweifel. Die Tatsache jedoch, dass die ehemalige Schuldirektorin gleich zu Beginn des Verfahrens das strittige Testament von einem Privatgutachter überprüfen hatte lassen, gereichte ihr zum Vorteil. Für so raffiniert hielt das Gericht die Angeklagte nicht, dass sie zunächst ein Testament fälschte, um es danach von einem Experten auf seine Echtheit überprüfen zu lassen.
(apa/red)
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