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Prozess um Erstickungstod

In Korneuburg wird der Prozess um den Erstickungstod des 25- jährigen Nigerianer Marcus Omofuma eröffnet. Der Mann hat seinen Abschiebeflug nicht überlebt.

Der Nigerianer hat am 1. Mai 1999 seinen so genannten Abschiebeflug nicht überlebt. Nachdem man ihn auf einem Sitz in der vorletzten Reihe fixiert und ihm den Mund verklebt hatte, wurde bei der Zwischenlandung in Sofia der Tod des Schubhäftlings festgestellt.

Die Anklage legt drei mit der Amtshandlung befassten Fremdenpolizisten “Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge” zur Last. Das Verfahren, bei dem unter anderem die ehemaligen Innenminister Franz Löschnak, Caspar Einem und Karl Schlögl (alle SP) als Zeugen auftreten werden und zur Praxis des mittlerweile verbotenen Mundverklebens bei renitenten “Schüblingen” befragt werden sollen, ist auf mehrere Wochen anberaumt. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Beamten jeweils bis zu zehn Jahre Haft.

Emotionale Szenen vor dem Gericht

Der ältere Herr mit Hut und Gamsbart hatte sein Urteil schnell gefällt: „Des san jo olle Haschla!“ Seinen Zorn erregten rund 50 Aktivisten von „Für eine Welt ohne Rassismus“, die den Omofuma-Prozess heute, Montag, zum Anlass nahmen, vor dem Korneuburger Landesgericht gegen die Abschiebepraxis zu demonstrieren. Aufmerksamkeit hatten sie auf dem Hauptplatz genug, denn dort trafen sie auf Besucher eines Marktes, der nur etwa drei bis vier Mal abgehalten wird. Im Gericht ging es wesentlich ruhiger zu.

Korneuburg erlebte an diesem Morgen ein Spektakel: Das überdimensionale Porträt von Marcus Omofuma auf einem Transparent, das die Aktivisten schon mehrmals dabei hatten, war vor Gericht aufgestellt worden. Als die Demonstranten mit einem „verpackten“ Kundgebungsteilnehmer in das Landesgericht vordringen wollten und es zu einem Gerangel mit der Gendarmerie kam, war ihnen die Aufmerksamkeit sicher. Wohlwollen brachten ihnen die Korneuburger allerdings kaum entgegen.

Ein Standler indischer Abstammung war über die Aktion und den Rummel nicht gerade erfreut. „Es kommen keine Leute, das ist schlecht für das Geschäft“, sagte er. Ein Marktbesucher lieferte kurz und bündig die – subjektive gefärbte – Aufklärung über den Grund der Aktion vor Gericht: „An Bandit’n haum’s die Klopp’n vapickt, und der hot a Baunk g’rissn.“

Der Zorn ist nicht nur männlich – eine Passantin machte sich um das Säckel des Finanzministers Sorgen: „Des is’ jo unsa Steiagöd, des do vapulvat wiad.“ Sie gab den anwesenden Gendarmen eine eindeutige Empfehlung: „Rassismus – de soin’s olle außehaun.“ Auch über polizeiliche Methoden zeigte sich die Frau informiert: „De soin amoi einespritz’n mit da Wossaspritz’n.“

„Drinnen“ beherrschten Medienvertreter das Bild. Allerdings hieß es für Kamerateams und Bildjournalisten vor dem Verhandlungssaal draußen bleiben – Filmen und Fotografieren war verboten. Während sich der Anwalt der Privatbeteiligten, Georg Zanger, zunächst medienscheu präsentierte, ging über den Verteidigern Farid Rifaat und Harald Ofner ebenso wie über Staatsanwalt Kurt Demler ein Blitzlichtgewitter nieder.

Zanger allerdings hielt den Informationsfluss in Gang und verteilte Blätter, in denen er die Nicht-Ladung von niederländischen Zeugen anprangerte, welche die Abschiebung Omofumas miterlebt und die angeklagten Fremdenpolizisten in früheren Einvernahmen belastet hatten. In den Genuss von Zangers Informationsbedürfnis kamen jedoch nur „befreundete“ Medienvertreter …

Die Chronologie des “Falls Omofuma”

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