Das Gericht könnte die Hauptverhandlung gemäß französischem Recht mit der Bekanntgabe eines Datums der eigentlichen Urteilsverkündung beenden.
Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Haft für Firmengründer Jean-Claude Mas wegen “schwerer Täuschung und Betrugs” gefordert. Die PIP-Silikoneinlagen reißen schneller und können so Entzündungen auslösen, weshalb die Implantate häufiger wieder herausoperiert werden mussten. Dem Prozess hatten sich 7.400 Frauen – darunter 73 Österreicherinnen in einer Sammelintervention des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) – als Privatklägerinnen angeschlossen.
(APA)
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