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Prozess um Arsen-Morde: Urteil weiter nicht rechtskräftig

Noch immer ist das urteil im Prozess um die Arsen-Morde nicht rechtskräftig.
Noch immer ist das urteil im Prozess um die Arsen-Morde nicht rechtskräftig. ©APA
Am vergangenen Donnerstag wurde die 52-jährige Bogumila W. im Fall der so genannten Arsen-Morde schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Anwalt hat volle Berufung angemeldet und legt eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Dadurch bleibt das Urteil des Landesgericht Krems vorläufig nicht rechtskräftig.
Bogumila W. erbte
Opfer waren einsam
Zeugin: "Sie waren ein Paar"
Angeklagte ist zurechnungsfähig
Urteil: Lebenslange Haft
Beim Prozess in Krems

Die Staatsanwaltschaft hatte der 52-jährigen Polin vorgeworfen, den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) durch mehrmalige Arsengaben getötet zu haben, um an deren Vermögen zu gelangen. Die – zuvor laut Gutachter bis auf altersbedingte “Wehwehchen” einigermaßen gesunden – Männer starben im Oktober 2010 bzw. Februar 2011 in Krankenhäusern. Die Frau hatte bei den Pensionisten gewohnt, ihren Angaben nach als Pflegerin bzw. Putzfrau, während beide Partner-Inserate aufgegeben hatten, in denen sie nach einer Gefährtin für ihren Lebensabend suchten.

Arsen-Werte der Verstorbenen erhöht

Die in ihrer Heimat verheiratete Mutter eines erwachsenen Sohnes, die sich Zeugenaussagen zufolge als Witwe ausgegeben hatte, beteuerte im Verlauf des dreitägigen Verfahrens ihre Schuldlosigkeit und bestritt jegliche Liebesbeziehung. Den gerichtsmedizinischen und chemischen Gutachten zufolge wurde bei beiden Männern Arsen im Körper nachgewiesen, beim 68-Jährigen exorbitant erhöht, beim 61-Jährigen “nur” um das Zwei- bis Vierfache – bedingt allerdings durch seine Dialyse in den letzten Wochen vor seinem Tod. (APA)

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