Prozess um abgetrennte Kuhzunge: So reagiert der Verein gegen Tierfabriken

Der Fall, der sich im Oktober ereignet haben soll, wurde im Februar öffentlich. Die Kuh soll sich bei der Klauenpflege widersetzt haben. Die Landwirte banden demnach einen Strick um die Zunge und zogen daran, wobei ein Stück Zunge abgerissen wurde. Nun reagiert der VGT.
"Schwer verletzte Tier nicht einfach sich selbst überlassen"
Bei Tierschützern sorgte der Fall bereits beim Publik-werden für einen Aufschrei. Vertreter des Vereins gegen Tierfabriken waren auch beim Prozess vor Ort, wie Sandy P. Peng gegenüber VOL.AT erklärt. "Wir begrüßen die strafrechtliche Verurteilung des Tierhalters der Kuh, als klares Zeichen, dass schwer verletzte Tiere nicht einfach sich selbst überlassen werden dürfen, sondern behandelt werden müssen", gibt die Tierschützerin in einer Stellungnahme zu verstehen.

VGT fordert Tierhaltungsverbot
"Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Tierhalter für das Leid der schwer verletzten Kuh blind war und deshalb keinen Bedarf einer Behandlung sah", so die VGT-Sprecherin. Ginge es nach den Tierschützern, sollte der Beschuldigte keine Kühe mehr halten dürfen: "Der VGT fordert, dass die BH Bregenz, sobald die Verurteilung rechtskräftig ist, ein lebenslanges Tierhaltungsverbot gegen den Landwirt ausspricht", erklärt Peng. "Wir hoffen auch im Falle der beiden anderen Angeklagten auf ein Urteil, das der Schwere der Qualen, die durch das Herausreißen der Zunge entstanden sind, gerecht wird."
Mehr dazu
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.