Bei einer 41-jährigen Patientin des Arztes war es im September 2008 während der Entbindung ihres vierten Kindes plötzlich zu gravierenden Problemen gekommen, sie starb trotz einer Notoperation an einem Gebärmutterriss. Rund zweieinhalb Wochen später wurde bekannt, dass die Krankengeschichte offenbar manipuliert worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwältin als auch der Verteidiger des Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit.
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