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Prozess nach Prügelei mit Sido: Gutachter bescheinigt Heinzl Ohnmacht

Dominic Heinzl zieht nun nach der Prügel-Affäre mit Sido gegen "News" vor Gericht
Dominic Heinzl zieht nun nach der Prügel-Affäre mit Sido gegen "News" vor Gericht ©APA
Am Freitag fand ein Prozess im Wiener Straflandesgericht, den Ex-Society-Reporter Dominic Heinzl nach seiner handgreiflichen Auseinandersetzung mit dem deutschen Rüpel-Rapper Sido gegen das Nachrichtenmagazin "News" anstrengte. Dieser hat neue und teilweise erstaunliche Erkenntnisse über die Küniglberger Prügel-Affäre zutage gebracht.
Beim Heinzl-News-Prozess
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Ermittlungen gegen Sido
Die Prügel-Affäre

Wie der Gerichtsmediziner Christian Reiter in einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten feststellte, dürfte Dominic Heinzl von Sido am Rand der ORF-Castingshow “Die große Chance” einen zumindest mittelkräftigen Schlag versetzt bekommen haben, der bei Heinzl sogar eine kurzzeitige Ohnmacht bewirkte.

Heinzl bracht nicht “theatralisch” zusammen

Ein “theatralisches Zusammensinken” schloss Reiter explizit aus. Ursache des Zusammenbruchs war laut Reiter “eine Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene”.

Heinzl befand sich demnach “in einer emotionalen, von ihm nicht steuerbaren Konfliktsituation”, erläuterte Reiter: Einerseits sei der Reporter öffentlich gedemütigt worden, andererseits habe er darauf nicht entsprechend reagieren können. Die Folge war laut Reiter ein Kollaps, zurückzuführen auf eine sogenannte vasovagale Schreck- oder Schocksynkope. Die damit einhergehende Gefäß- und Kreislauf-Fehlregulation habe “sicher” eine Bewusstlosigkeit bewirkt, stellte der Sachverständige fest.

So kam es zur Prügel-Affäre mit Sido

Die Vorgeschichte ist sattsam bekannt: Nach der am 19. Oktober 2012 ausgestrahlten Sendung war “Die Große Chance”-Juror Sido mit dem auf Interview-Fang befindlichen Heinzl in Streit geraten. Angeblich soll es bereits während der Live-Sendung zu wechselseitigen Provokationen gekommen sein. Dominic Heinzl behauptet, sein Kontrahent habe ihm wörtlich einen Schlag angekündigt, “dass sich dein Gesicht drei Mal im Kreis dreht”, wie der 49-Jährige in seiner heutigen Einvernahme Richterin Nicole Baczak berichtete.

Wie mehrere Videos belegten, die auf Antrag von Heinzls Anwalt Michael Rami im Gerichtssaal abgespielt wurden, wurde Sido am Ende des verbalen Disputs tätlich. Seine Hand ging Richtung Heinzls Kopf, der offenbar getroffen wurde, sich noch zwei Schritte von Sido entfernte und dann nach wenigen Sekunden zu Boden ging.

Die Berichterstattung in “News”: Üble Nachrede?

“News” hatte am 25. Oktober über mehrere Seiten hinweg über diese Causa berichtet und dabei mehr oder weniger unverhohlen erklärt, der damalige ORF-Society-Berichterstatter – der Sender hat mittlerweile die Zusammenarbeit mit Heinzl beendet – hätte sich ohne bzw. geraume Zeit nach der “Feindberührung” fallen gelassen.

Heinzls Rechtsbeistand forderte für diesen Blattaufmacher “eine exemplarische Strafe”, da der Tatbestand der üblen Nachrede nach dem Mediengesetz erfüllt sei. “Mir geht’s einfach um die Wahrheitsfindung”, begründete Heinzl die von ihm eingebrachte Klage. Üblicherweise mache er keine Anzeigen, “weil das nicht meinem Naturell entspricht”. Aber in diesem Fall hätten ihn “Spott und Häme zutiefst verletzt”, zumal ihm Sido “einen hinterhältigen Schlag” verpasst habe, “den ich nicht einmal als geübter Kampfsportler, wenn ich einer wäre, parieren hätte können”.
“Das war sicher kein leichter Schlag”
Für den Gerichtsmediziner stand fest, dass es “sicher kein leichter Schlag war”, der Heinzl ereilte: “Das ist nicht eine bessere Watsch’n gewesen. Das war schon ein kräftiger Schlag.” Basis für die Feststellungen des Gutachters waren die Video-Mitschnitte sowie ein Spitalsbefund. Heinzl hatte sich 19 Stunden nach dem Zu-Boden-gehen in einem Wiener Krankenhaus untersuchen lassen, wo eine Schwellung am linken Oberkiefer, eine “Prellmarke” an der linken Hinterhauptregion sowie eine Verletzung an der rechten Ellbogenspitze festgehalten wurden.

Prozess wird vertagt

Die Verhandlung, zu der Sido infolge eines länger geplanten Auslandaufenthalts nicht erschienen war, wurde auf den 19. Juli vertagt. Beim nächsten Mal sollen auf alle Fälle noch die beiden “News”-Journalisten aussagen, die die gewalttätigen Szenen im ORF-Studio mitangesehen hatten. “News”-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig steht auf dem Standpunkt, dass sie mit ihrem Artikel die journalistische Sorgfaltspflicht keinesfalls verletzt haben.

(apa/red)

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