Insgesamt fünf Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten, die Verhandlung wurde für einen Tag anberaumt.
Vier Bundesheer-Angehörigen – dem Übungsleiter, einem Unteroffizier und zwei Korporälen – wird fahrlässige Gemeingefährdung mit Todesfolge vorgeworfen. Einem Autofahrer wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten jeweils bis zu drei Jahre Haft.
Neben den Beschuldigten werden im Laufe der Verhandlung nach derzeitigem Stand auch 15 Zeugen aussagen. Geladen sind auch drei Sachverständige – ein Gerichtsmediziner, ein Meteorologe und Verkehrstechniker.
Seit dem Unfall ist mittlerweile ein Jahr vergangen: Am kommenden Freitag, dem 22. Jänner, ist es genau ein Jahr her, dass bei einer Kollision auf der Donauuferautobahn eine Frau getötet und weitere sieben Personen verletzt wurden. Insgesamt waren sieben Autos in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass “vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände” starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet.
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