Dem Angeklagten wird fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen vorgeworfen: Er soll in einem Lokal auf einer U-förmigen Bar ein Feuer entfacht und achtzigprozentigen Rum hinzugefügt haben. Dabei erlitten ein 51-jähriger Niederländer und ein 29-jähriger Deutscher zum Teil schwere Verbrennungen. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.
Der Unfall hatte sich am 3. März 2009 in einem Lokal in Fügen im Zillertal (Bezirk Schwaz) ereignet. Die Verdachtslage: Der Angeklagte soll auf der Bar auf einer Länge von sechs Metern eine größere Menge achtzigprozentigen Rum ausgegossen und angezündet haben. An den Stellen, an denen das Feuer auszugehen drohte, habe er wiederholt nachgegossen. Dabei dürfte sich der Positionierschnabel gelöst haben und der gesamte Inhalt der Flasche ausgeronnen sein. Unter anderem spritzte der Alkohol auf die Kleidung des 51-Jährigen, die dadurch sofort Feuer fing.
Der Niederländer wurde damals von zwei Notärzten und der Rettung erstversorgt. Laut Anklage erlitt der 51-Jährige durch die Stichflammen auf mehr als 30 Prozent der Körperfläche schwere, potenziell lebensgefährliche Verbrennungen. Bei dem Deutschen hatte die missglückte “Feuershow” Verbrennungen ersten Grades zur Folge.
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