Nach der Tat habe der Pensionist dem Landsmann mit einem Messer den Penis abgetrennt. Zu Wort gelangte am Freitag eine Gutachterin.
Diese hatte bei dem Angeklagten eine psycho-diagnostische Untersuchung durchgeführt. Die Sachverständige sagte am Freitag, dass der 77-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Es liege bei dem Türken aber eine “seelische Abartigkeit höheren Grades” vor.
Der Angeklagte bekannte sich bereits am ersten Verhandlungstag am 23. April zu den Vorwürfen geständig, zeigte aber keine Reue. Der 77-Jährige habe aus einer Bockflinte einmal auf seinen Kontrahenten gefeuert, nachdem er dem Opfer an einer Bushaltestelle aufgelauert habe. In der Folge wurde dem 58-Jährigen mit einem Küchenmesser der Penis abgetrennt und auf den Kopf gelegt, so Staatsanwalt Johann Fuchs.
Der 58-Jährige sei auf dem Heimweg von seinem Arbeitsplatz gewesen, als es zu dem Verbrechen kam. Der Türke wurde im Rücken- bzw. Schulterbereich getroffen. Nach der Bluttat flüchtete der 77-Jährige zunächst in ein Wohnhaus. In der Zwischenzeit alarmierten Zeugen die Polizei. Der Angeklagte ließ sich wenig später widerstandslos festnehmen.
Opfer und Angeklagter waren Arbeitskollegen. Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Angeklagte habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau. Den 58-Jährigen zu töten, habe der Beschuldigte damals schon in Erwägung gezogen. Der 77-Jährige habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt.
Dass der Angeklagte nicht in der Lage sei, emotionale Konflikte entsprechend zu verarbeiten, hätte dazu geführt, dass er sich vor 20 Jahren in der “fixen Idee” verrannt hätte, seinen Nebenbuhler umzubringen, so die Gutachterin.
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