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Prozess könnte kippen

Die Staatsanwaltschaft Turin ist in Sachen Walter Mayer aktiv geworden. Dem in der Psychiatrischen Abteilung des LKH Klagenfurt befindlichen ehemaligen ÖSV-Trainer wurden in aller Eile die Untersuchungsergebnisse zugestellt.

Für Verwirrung sorgt jedoch die unzureichende und nicht beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen. Das Verfahren gegen Mayer könnte deshalb kippen. “Die italienischen Behörden sind dazu verpflichtet, die Ermittlungsergebnisse an den Betroffenen weiterzugeben“, erklärte der Mediensprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Norbert Jenny. Ansonsten läge ein Nichtigkeitsgrund vor.

Um eine in Italien gesetzlich vorgeschriebene Frist einzuhalten, setzte die Staatsanwaltschaft Turin offenbar alle Hebel in Bewegung, um dem wegen Dopingvorwürfen ins Kreuzfeuer der Kritik geratenen ehemaligen Langlauf- und Biathlontrainer die Ergebnisse ihrer Ermittlungen mitzuteilen. Über Vermittlung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag langten die nötigen Unterlagen am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein und wurden dann Mayer sofort zugestellt.

Der Ex-Trainer hat drei Tage Zeit, um die Unterlagen anzunehmen oder nicht. Die Frist verstreicht am Montag im Laufe des Tages. Da die Schriftstücke jedoch offenbar nur unzureichend übersetzt und von keinem beeideten Dolmetscher beglaubigt sind, könnte Mayer die Annahme der Dokumente durchaus verweigern. Das wiederum käme einer Nichtzustellung durch die Behörden gleich, was zur Folge hätte, dass das Verfahren gegen Mayer in Italien überhaupt kippen könnte.

Anzeige gegen Weltdopingagentur
Walter Mayers Anwalt, Herwig Hasslacher, hat am Montag bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gegen die Weltdopingagentur (WADA) eingebracht. Mitarbeiter der WADA hatten am 29. Jänner – und damit vor den Olympischen Spielen – Mayers Pension “Erzherzog Johann” in der Ramsau durchsucht. Die Fahnder hätten sich nicht einmal ausweisen können und damit gegen die eigenen Richtlinien des Weltdopingverbandes verstoßen, erklärte der Villacher Rechtsanwalt. Zudem sei ein normales Laktatmessgerät fälschlich als Blutdoping-Maschine identifiziert worden. Hasslacher: “Dieser Fehler machte in der Folge erst den Hausdurchsuchungsbefehl für die Doping-Razzia im Olympia-Quartier der österreichischen Langläufer und Biathleten in Pragelato möglich.”

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