Er hatte einer jungen Frau, die er verdächtigte, Interna aus dem SPÖ-Wahlkampf vor den letztjährigen Nationalratswahlen der ÖVP zugespielt zu haben, binnen siebeneinhalb Stunden 14 WhatsApp-Nachrichten geschickt.Nach Ansicht von Richter Wolfgang Etl enthielten diese “keine konkreten Drohungen”. Fußi habe sich “kantiger Formulierungen” bedient, es habe sich dabei aber um “situationsbedingte Unmutsäußerungen” und keine Einschüchterungsversuche gehandelt, stellte Etl am Wiener Landesgericht für Strafsachen fest.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig meldete dagegen volle Berufung an.
(APA)
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