Neuer Verhandlungstermin soll der 12. November sein. Bei den vermögensrechtlichen Delikten geht es mitunter um eine Forderung “Wazzingers” für sein Engagement als “Moderator von Wahlkampfveranstaltungen des BZÖ”. Er habe seiner Bank ein angeblich gefälschtes Schreiben vorgelegt, das eine Forderung über 72.000 Euro gegenüber der Partei bestätigte. Weiters soll Pirchl in Wien einen Pkw übernommen, allerdings die 3.300 Euro dafür nicht bezahlt haben. Seine Kreditkarte wurde zudem mit mehr als 6.000 Euro belastet, ohne dass sein Konto entsprechend gedeckt gewesen wäre.
Am 12. März dieses Jahres war der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Unmündiger gegen Pirchl verhandelt worden. Der Schöffensenat hatte nach Würdigung der Beweise nicht mit Sicherheit feststellen können, dass dem damals 36-jährigen Tiroler die Taten zur Last gelegt werden können. “Wazzinger” wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil war nicht rechtskräftig.
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