Bei dem Frontalzusammenstoß starben fünf Personen, vier weitere wurden schwer verletzt. Der Strafantrag lautet auf fahrlässige Gemeingefährdung. Die Verhandlung wurde nur für einen Vormittag anberaumt.
Der Lenker hatte seinen Wagen im Tunnel verrissen und war auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten. Dort prallte er frontal gegen das Auto einer holländischen Urlauberfamilie. Die Eltern und drei der vier Kinder waren sofort tot, ein kleines Mädchen überlebte mit schweren Verbrennungen. Der Unglückslenker selbst sowie seine beiden Töchter wurden schwer verletzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Grazer bis zu drei Jahre Haft.
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