Der 41-jährige Multimillionär ist zu dem Verfahren als Zeuge geladen, bei dem der Weiterverkauf seines Erfolgsromans und der Start des danach gedrehten Hollywood-Films in Großbritannien auf dem Spiel stehen.
In dem Prozess vor dem Obersten Zivilgericht Englands geht es um die Klage der Autoren Michael Baigent und Richard Leigh. Sie werfen Browns US-Verlag Random House vor, mit der Veröffentlichung des Religionsthrillers ihre Urheberrechte verletzt zu haben. Brown habe für sein unter dem englischen Originaltitel The Da Vinci Code erschienenes Werk wesentliche Grundelemente bis hin zur gesamten Architektur widerrechtlich aus ihrem bereits 1982 erschienen Sachbuch Der heilige Gral und seine Erben übernommen.
Nach Angaben britischer Medien streben die Kläger eine Entschädigung von mindestens 10 Millionen Pfund (fast 15 Millionen Euro) an. Sie richteten ihre Klage nicht gegen Dan Brown persönlich, weil dies nach britischem Recht sehr kompliziert gewesen wäre. Ihre Forderungen wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stellten sie daher an Browns US-Verlag Random House.
Brown soll durch seine Aussagen im Laufe des Verfahrens die Argumentation der Verteidigung belegen, wonach er lediglich in völlig legalem und allgemein üblichen Umfang Ideen aus dem Buch der Kläger neben zahlreichen weiteren Quellen verwendet habe. Sollten die Kläger Recht bekommen, wäre in Großbritannien nicht nur der Weiterverkauf des Buches The Da Vinci Code, sondern auch der für Mitte Mai geplante Kinostart der gleichnamigen Hollywood-Verfilmung gefährdet, falls der Verlag sich nicht einen einen Millionen von Pfund teuren Vergleich einlässt.
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