Prozess gegen mutmaßlichen NS-Verbrecher Demjanjuk fortgesetzt
Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch stellte zu Beginn des zweiten Prozesstages den Antrag, das Verfahren einzustellen. Demjanjuk muss sich in dem Prozess wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Menschen im NS-Vernichtungslager Sobibor verantworten.
Busch sagte, es gebe eine Reihe von Rechtshindernissen. So sei Demjanjuk “von einer tödlichen Krankheit befallen” aus den USA nach Deutschland gebracht worden. Er sei außerdem wegen derselben Vorwürfe wie nun in München “unzweifelhaft” bereits in den 80er Jahren in Israel angeklagt gewesen. Die neue Anklage verletze damit den Grundsatz, dass ein Verdächtiger nicht zweimal wegen desselben Vergehens angeklagt werden dürfe. Außerdem bestehe keine deutsche Staatszuständigkeit für den Prozess.
Busch hatte bereits am ersten Verhandlungstag Befangenheitsanträge gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft gestellt. Darüber muss das Gericht noch entscheiden. Zum Auftakt des weltweit beachteten Prozesses hatten Gutachter am Montag festgestellt, dass Demjanjuk trotz einiger altersbedingter Erkrankungen verhandlungsfähig sei.
Demjanjuk war im Mai nach monatelangem juristischen Tauziehen aus den USA abgeschoben worden. Der 89 Jahre alte gebürtige Ukrainer soll im Zweiten Weltkrieg an der Ermordung von 27.900 jüdischen Männern, Frauen und Kindern mitgewirkt haben. Er soll Wachmann im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen sein.
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