Der erste Prozesstag am 20. Juli war wegen 65 von der Verteidigung eingebrachten Beweisanträgen vertagt worden. Die Verhandlung war von Schreiduellen zwischen Richter Andreas Böhm und Strafverteidiger Herbert Schaller und der erneuten Anzweiflung von Gaskammern durch Honsik geprägt gewesen.
Der 68-Jährige wurde schon im April 2009 für zahlreiche, von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift “Halt!” schuldig erkannt. Die Anklagebehörde machte allerdings zwei Bücher Honsiks neuerlich zum Prozessgegenstand, nachdem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die zuvor verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft heruntersetzte. Die zwei inkriminierten Werke “Schelm und Scheusal” und “Der Juden Drittes Reich” waren zwar bereits Inhalt der Anklage im vorangegangen Prozess gewesen, wurden damals jedoch zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden. Im Hinblick auf die Honsik zuteilgewordene Strafmilderung beharrt die Staatsanwaltschaft jetzt auf einer separaten Verhandlung, in der es ausschließlich um die beiden Bücher geht.
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