Der Mafia-Fahnder steht im Verdacht, den polnischen Mafia-Paten Jeremiasz P., den die EDOK als V-Mann führte, zu schützen versucht zu haben, als eine Sondereinheit gegen diesen ermittelte. ****
Als Zeuge war am Montag u.a. der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, geladen. Bei seiner Aussage ging es hauptsächlich um die Vorgangsweise bei der Beantragung eines Zeugenschutzprogrammes. Laut Buxbaum kommt dieses zum Tragen, wenn es um die Aufklärung eines Prozesses geht und die dann zu schützende Person zu dieser Aufklärung beitragen kann. Für die Zeugenschutzprogramme sei eine Zentralstelle zuständig, erklärte der Generaldirektor.
Auf die Frage der Vorsitzenden des Schöffensenats, Eva-Maria Seidl, ob auch die mit der Amtshandlung betrauten Personen diese tun könnten, meinte Buxbaum, das sei nicht üblich und auch nicht gewünscht. Dies wäre nämlich ein Umgehen der Vorschriften und eine unnötige Fleißaufgabe. An ein Abänderung dieser Vorschriften im vorliegenden Fall könne sich Buxbaum nicht erinnern.
Wenn man merke, dass dieser V-Mann in Gefahr sei, es aber keinen konkreten Fall gebe, werde er dann ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen, fragte Seidl. „Für eine solchen Fall gibt es andere Möglichkeiten, wie der Personenschutz“, erklärte Buxbaum. „Und wer beantragt den Zeugenschutz“, fragte die Richterin. Jemand müsse die Gefahr erkennen, wie die zuständige Stelle, die sich mit dem V-Mann beschäftige, so der Generaldirektor.
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