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Prostitutionsgesetz: Erlaubniszonen am Wiener Gürtel

Ausnahmen im neuen Wiener Prostitutionsgesetz am 1. November.
Ausnahmen im neuen Wiener Prostitutionsgesetz am 1. November. ©AP
Ab 1. November tritt das neue Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der neuen Regelung: Der Straßenstrich in Wohngebieten wird verboten.
Prostitutionsgesetz neu beschlossen
Prostitutionsverbot keine Lösung

Doch auch beim neuen Wiener Prostitutionsgesetz wird es vorraussichtlich Ausnahmen geben.  In einer Sitzung der Steuerungsgruppe am Donnerstag wurde beschlossen, zwei “kleine” Gürtelabschnitte in den Bezirken Rudolfsheim-Fünfhaus und Neubau sowie einen Bereich am Alsergrund als sogenannte Erlaubniszonen zu empfehlen, teilten die beiden Gemeinderatsmandatarinnen Sybille Straubinger und Birgit Hebein in einer Aussendung mit. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Neues Prostitutionsgesetz am 1. November in Wien

Für diese drei Gebiete werde die Polizei ein Verordnungsverfahren zur Schaffung von Erlaubniszonen unter Einbeziehung der jeweiligen Bezirke in Gang setzen, hieß es in der Aussendung. Das wird geschehen, sobald die gesetzliche Grundlage am 1. November geschaffen ist. Unter anderem hat die Bezirksvertretung ein Anhörungsrecht. Erst dann wird fix entschieden, ob die empfohlenen Erlaubniszonen tatsächlich kommen oder nicht. Das Prozedere dauert einige Wochen.

Prostitution im Prater und Auhof weiter erlaubt?

Zudem empfiehlt die Steuerungsgruppe, Teile des Auhofs und des Praters als jene Orte, an denen Sexarbeiterinnen ihrem Geschäft nachgehen können. Diese beiden Areal sind nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes bereits erlaubte Gebiete. Die Steuerungsgruppe, die aus Vertretern der SPÖ und der Grünen, der Bezirke, der Verwaltung, von Polizei und NGOs besteht, begleitet die Einführung des neuen Gesetzes.

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