Zudem wies ihn das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.
Sieben Jahre Haft: 16-Jähriger akzeptiert Strafmaß
Bei der Strafbemessung waren das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die psychische Krankheit und die “ungünstige Erziehungssituation” mildernd. Erschwerend wertete das Gericht demgegenüber “die für das Opfer qualvolle Begehung”. Die 25 Jahre alte Frau bekam 4.000 Euro zugesprochen, außerdem haftet der Jugendliche für allfällige zukünftige gesundheitliche Folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 16-Jährige die Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab. (APA)
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