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Professionelle Öffentlichkeitsarbeit

Professionelle Öffentlichkeitsarbeit für den Verfassungsgerichtshof und eine gute Bewältigung zukünftiger Probleme. Das wünscht sich Adamovich für sein Haus.

Nach 18-jähriger Funktionsperiode als VfGH-Präsident blickt Adamovich mit ambivalenten Gefühlen zurück: „Es kann nicht nur positive Erlebnisse geben“, erklärte er im Gespräch mit der APA. Adamovich wird am 24. August 70 Jahre alt.

Der Wirbel rund um das Ortstafelerkenntnis im vergangenen Herbst habe deutlich gezeigt, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Höchstgerichts am Judenplatz besser werden müsse. Die Judikatur des VfGH bewege sich oft in hochsensiblen Bereichen und würde von der Öffentlichkeit meist nicht richtig verstanden. „Es ist natürlich eine budgetäre Frage. Aber man wird im VfGH danach trachten müssen, eine geeignete Person für die Öffentlichkeitsarbeit zu finden, die die Dinge so rüberbringen kann, dass sie auch verstanden werden“, meinte Adamovich.

Mit der Art der Bestellung zum Verfassungsrichter ist der VfGH-Präsident an sich zufrieden. „Man soll auch offen zugeben, dass hierbei politische Dinge eine Rolle spielen“, stellte Adamovich fest. Mit der Bestellung zum Verfassungsrichter müssten solche Dinge aber aufhören. „Da dürfen dann keine alte Freunde kommen und einem auf die Schulter klopfen.“ Auch sei es eine Gewissensfrage der Richter, in ihren Entscheidungen parteipolitische Überlegungen nicht einfließen zu lassen, betonte der Präsident.

Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, so Adamovich, habe sich in den vergangenen 20 Jahren stark verändert. Habe der VfGH früher von stark ideologisch besetzten Themen eher die Finger gelassen, greife er jetzt mehr in diese hochsensiblen Bereiche ein. Solche Bereiche seien in erster Linie die Grundrechte, erklärte Adamovich. Man denke an Themen wie Eigentum, Familie, Religion oder etwa Gentechnik. Darüber gebe es ganz unterschiedliche Auffassungen. Als Beispiele für derartige heiße Eisen nannte der VfGH-Präsident den bekannten Ortstafelstreit oder die Frage der steuerlichen Behandlung von Unterhaltsansprüchen von Kindern. Mit der Änderung dieser Judikatur sei der VfGH sicher politischer geworden. Wobei man Politik hier nicht mit Parteipolitik verwechseln dürfe, meinte Adamovich.

Mit Ende des Jahres wird sich der VfGH-Präsident in den Ruhestand zurückziehen. Aktiv bleiben will er aber weiter. Zählte schon bisher wissenschaftliches Arbeiten und Publizieren zu seinen Tätigkeiten, so will er diesem Bereich auch in Zukunft treu bleiben. „Mich hat schon immer besonders die Abgrenzung zwischen dem Machbaren und dem Erlaubten interessiert. Denkt man an das Thema In-Vitro-Fertilisation oder Klonen, so ist das doch immer wieder ein neuer Stoff, hinter dem dieselbe alte Frage steht: Was ist machbar, was ist erlaubt?“, erläuterte Adamovich.

„Wenn ich an all die Sitzungsperioden des VfGH zurückdenke – ich habe nahezu 80 miterlebt -, so habe ich bei jeder einzelnen Session gedacht, ich fange wieder von vorne an“, schilderte Adamovich. Die Herausforderung sei jedes Mal neu und groß gewesen. „Eigentlich ein schönes Gefühl“, meinte der Präsident.

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