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Pröll will verschärfte Geldwäscheregeln

Finanzminister Josef Pröll (V) hat am Dienstag ein 10-Punkte-Programm zur Verschärfung der Geldwäschebestimmungen vorgestellt, das noch im Oktober im Ministerrat eingebracht werden soll. Damit will er Kritik der FATF (OECD-Ausschuss gegen Geldwäsche) vorbeugen, die am Freitag in einem Bericht über Österreich Mängel feststellen wird. Der Finanzsektor sei davon nicht betroffen, hier sei die Bewertung "überdurchschnittlich positiv".

Die FATF (Financial Action Task Force) vergebe zwar an Österreich, im Gegensatz zu den USA oder Großbritannien, in keinem Bereich ein “nicht genügend”, sagte Pröll, stelle aber noch “offene Fragen” fest. Auch habe die FATF den Auftrag, “über Listen nachzudenken” um Länder zu reihen. Und Österreich müsse verhindern, auf solchen Listen “aufzutauchen”. Österreich ist eben erst durch Anpassung der rechtlichen Lage von einer “grauen” OECD-Liste der Steueroasen heruntergekommen.

Unter anderem soll künftig Eigengeldwäsche ein Straftatbestand werden, kündigte Pröll an. Bisher war nur das Waschen von Gewinnen Anderer verboten. Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen nicht mehr automatisch zu einem Strafverfahren führen, damit Kriminelle nicht zu früh gewarnt werden. Die Geldwäschemeldestelle im Innenministerium soll ausgebaut werden. Alleine in den vergangenen fünf Jahren habe sich die Zahl der Meldungen auf 1.000 verdreifacht, so Pröll.

Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notieren, sollen künftig keine Inhaberaktien mehr vergeben – es müssen also bei allen nicht-börsenotierten Aktiengesellschaften die Eigentümer bekannt sein. Bei Privatstiftungen müssen künftig alle Begünstigten bekannt sein, bisher gab es Ausnahmen, wenn die Begünstigten erst nach der Stiftungsgründung benannt wurden. Vermögenseinfrierungen sollen künftig auch bei inner-österreichischer Geldwäsche möglich sein. Bisher war ein Bezug zum Ausland nötig.

Außerdem soll in Casinos bei Transaktionen über 3.000 Euro die Identität der Betroffenen festgestellt werden, auch wenn sie nicht aus der EU (bzw. dem EWR) kommen. Für Internet-Casinos sollen die Geldwäsche-Bestimmungen geklärt werden. Die Geldwäschebeauftragten in Finanzinstituten sollen klarere Kompetenzen erhalten, die Finanzmarktaufsicht (FMA) soll eine stärkere Rolle spielen. Verdachtsmeldungen soll es nicht mehr nur bei Verdacht auf Geldwäsche oder terroristische Aktivitäten, sondern auch beim Verdacht auf Gewinn aus kriminellen Aktivitäten geben, wenn es nur mittelbar einen Bezug zu Geldwäsche oder Terrorismus gibt.

Die aktuellen Anpassungen stellen “keinen Anspruch auf endgültige Vollständigkeit”, so Pröll. Wie viel Geld von Geldwäsche betroffen sein könnte sei nicht bekannt. Auch gebe es keine Hinweise darauf, dass Geldwäsche in großem Stil über Österreich läuft.

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