Im Pressefoyer nach dem Ministerrat verwies der Vizekanzler auf die Regierungseinigung von Ende Juli, wonach die Leistung nur zwölf Mal ausgeschüttet wird: “Ich sehe keinen Grund zur Korrektur der Bundeslinie.”
Pröll argumentierte, dass es bei der Mindestsicherung einen entsprechenden Unterschied zu einem Arbeitseinkommen geben müsse. Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll per 1. September 2010 ein bundesweit einheitliches System zur Armutsbekämpfung eingeführt werden.
Die Sozialhilfe der Länder wird damit verbessert, indem sie auf ein Mindestniveau in der Höhe der Ausgleichszulagenrichtsatzes vereinheitlicht wird. Rund 270.000 betroffene Österreicher sollen von der Neuregelung profitieren, so das Sozialministerium.
Die Bezugshöhe der Mindestsicherung soll basierend auf der derzeitigen Mindestpension 733 Euro netto für Einzelpersonen und 1.099 Euro netto monatlich für Paare betragen. Kinder erhalten mindestens 132 Euro. Generell ist für die Länder alles, was über die Mindestsicherung hinaus geht, etwa ein höherer Kinderzuschlag, möglich. Die Neuregelung soll auch ein “Verschlechterungsverbot” enthalten. Das bedeutet, dass Betroffene nicht weniger erhalten dürfen als derzeit durch die Sozialhilfe.
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