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Privatvermieter in unsicheren Zeiten

Manuel Bitschnau möchte die Wichtigkeit dieses Segments hervorheben.
Manuel Bitschnau möchte die Wichtigkeit dieses Segments hervorheben. ©Patrick Säly
Neue Studie von Kohl & Partner verdeutlicht die Problematik der Privatvermieterregelung in Vorarlberg und soll neue Lösungsansätze liefern.

Die touristischen Privatvermieter spielen in Vorarlberg eine beachtliche Rolle: Über 3.300 Betriebe mit ca. 22.000 Betten erwirtschaften 22% der Nächtigungen. Die direkte und indirekte Wertschöpfung daraus ergibt jährlich etwa 332 Millionen Euro und die Privatvermieter investieren jährlich 30,50 Millionen Euro direkt im Land. Obwohl die Privatvermieter in der Pandemie auch vom Beherbergungsverbot betroffen waren, erhielten sie bisher kaum finanzielle Entschädigungen. Deshalb beauftragten die Vorarlberger Tourismusdestinationen gemeinsam mit Vorarlberg Tourismus und Tourismuslandesrat Christian Gantner eine Studie, um die Wichtigkeit dieses Segmentes darzustellen und gesetzliche Grauzonen zu beleuchten.

Monatelange Verhandlungen

Grundlage der Studie von Kohl & Partner war eine Umfrage, die zu Beginn unter allen Privatvermietern Vorarlbergs durchgeführt wurde - über 800 davon nahmen teil. Initiator Manuel Bitschnau, Geschäftsführer von Montafon Tourismus, erläutert die Problematik: „Die gewerberechtliche Definition der Privatzimmervermietung stammt aus Gesetzen der 50er und 70er Jahre und entspricht schon lange nicht mehr der Realität. Deshalb waren bisher nur 39% aller Privatvermieter berechtigt, Covid-19-Förderungen in Anspruch zu nehmen.“ Nach monatelangen Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien in Wien konnten für diesen wichtigen Teil der Branche nun finanzielle Entschädigungen erreicht werden, sodass seit Mitte April 2021 weitere 50% der Betriebe anspruchsberechtigt sind.

Bitschnau fordert "legale Verhältnisse"

Bitschnau gibt sich damit aber noch nicht zufrieden und meint: „Die gesetzliche Grauzone muss aufgearbeitet werden, wenn man diesem Segment eine Überlebenschance geben und zeitgemäße legale Verhältnisse schaffen möchte. Im Montafon machen die Privatvermieter 70% der Betriebe und 50% der Nächtigungen aus. Das ist ein beachtlicher Wirtschafsfaktor.“ Es brauche klare und nachvollziehbare Abgrenzungen zur Gewerblichkeit. Derzeit gilt eine „10-Betten-Grenze“ – die durchschnittliche Bettenanzahl bei Privatvermietern liegt in Vorarlberg bei sieben Betten. Wichtig sei, dass die Gewerbepflicht dann greife, wenn ein Betrieb zu groß werde oder Wellnessanlagen anbiete. Auch die Anstellung von Personal oder gastronomische Leistungen könnten darunterfallen.

Große Zuversicht

Aber die Standorteinschränkung und zeitgemäße Dienstleistungen dürften nicht zur Gewerbepflicht führen, meint Bitschnau. Beispielsweise werden Betten, die sich außerhalb des eigenen Hauses befinden, automatisch als gewerbepflichtig eingestuft, auch wenn es sich hierbei um die Vermietung von nur vier Betten im eigenen Maisäß oder im ehemaligen Elternhaus nebenan handelt. Auch können Dienstleistungen, wie z. B. Bettwäsche, Glühbirnentausch, ein Internetauftritt oder Gartenmöbel bereits zur Gewerbepflicht führen. „Das entspricht nicht dem Sinne des Gewerberechtes, die Behörden könnten nicht tausende zusätzliche Betriebe bearbeiten – mindestens die Hälfte der Privatvermieter würden dann aufhören“, ist sich Bitschnau sicher. „Erfreulicherweise stoßen wir beim Land, bei der Wirtschafskammer und sogar beim Bund auf offene Ohren. Gemeinsam mit den Tourismusorganisationen und dem Privatvermieterverband Vorarlberg habe ich gute Mitstreiter und bin zuversichtlich, dass wir bald eine Lösung finden werden“, meint Bitschnau abschließend.

(VOL.AT)

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