Nun soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob die letzte Novellierung des Glücksspielgesetzes verfassungswidrig war.
Bis zum 31. Dezember sollten die Betreiber von privaten Pokersalons um eine Konzession ansuchen. So sieht es die letzte Novelle des Glücksspielgesetzes aus dem Jahr 2010 vor. Die Krux dabei: Eine offizielle Ausschreibung hat nie stattgefunden.
Festigung des Glücksspiel-Monopols?
Laut Peter Zanoni, Gründer der Concord Card Casinos, versuche der Staat damit, sein Glücksspiel-Monopol zu festigen. Deswegen hat sein Unternehmen gemeinsam mit der Montesino Entertainment Group eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Der Gesetzgeber habe es verabsäumt, die alte Regelung von 2008 außer Kraft zu setzen, die neue habe damit keine Gültigkeit – so der Vorwurf. Außerdem widerspreche die österreichische Regelung geltendem EU-Recht. Denn laut dem Europäischen Gerichtshof ist das staatliche Glücksspielmonopol EU-rechtswidrig.
BMF: Ausschreibung nicht verpflichtend
Sylvia Kuba, Pressesprecherin von Staatssekretär Schieder im Bundesministerium für Finanzen, sieht die Sache naturgemäß anders. Sie gehe weiterhin davon aus, dass bei der Novelle 2010 „alles seine Richtigkeit hat“. Das Verhalten des BMF sei rechtskonform, denn das Glücksspielgesetz erlaube es zwar, Konzessionen für Pokersalons auszuschreiben – eine Verpflichtung bestehe aber keine. Die Situation privater Betreiber ab Jahresbeginn fasst sie folgendermaßen zusammen: „Sie haben keine Lizenzen und sind damit illegal.“ Mit was für Sanktionen zu rechnen sei, wisse sie aber noch nicht. (MST)
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