Private Bauträger dürfen Kosten verschweigen

Während Gemeinnützige weiterhin exakte Kostenabrechnungen vorlegen müssen, dürfen sich private Bauträger künftig noch ungenierter an Höchstgrenzen herankalkulieren. „Dabei sollte Wohnbauförderung dazu dienen, Wohnungseigentum für Arbeitnehmer günstiger zu machen. Stattdessen sorgt die Novelle für noch größere Gewinne der Bauwirtschaft“, ärgert sich AK-Direktor Rainer Keckeis. Die AK hat ihre offizielle Stellungnahme nicht nur dem Land, sondern auch den Wohnbausprechern aller Landtagsfraktionen übermittelt.
Preise „explodieren“
Von 2015 bis 2020 haben sich österreichweit die Häuserpreise um 26 Prozent erhöht, in Vorarlberg im selben Zeitraum aber um 66 Prozent. Die Bauwirtschaft argumentiert mit höheren Kosten.
„Das alleine wird’s aber wohl nicht sein“, sagt Keckeis und fordert „dringend völlige Kostentransparenz.“ Denn die tatsächlich anfallenden Kostender der privaten Bauträger bleiben auch künftig völlig unklar. „Da liegt der Verdacht nahe, dass es hier vor allem um den höchst möglichen Gewinn geht“, bekräftigt Keckeis, „und das mit Fördergeld, das von den Arbeitnehmern bezahlt wurde!“ Sie entrichten nämlich 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Finanzierung der Wohnbauförderung, 0,5 Prozent zahlen die Arbeitgeber.

Auch Studie des Landes warnt
Warum die Preise am Vorarlberger Wohnungs- und Grundstücksmarkt derart in die Höhe schießen, führte schon eine vom Land in Auftrag gegebene Studie 2019 auf die Besonderheiten des Vorarlberger Wohnbaumarktes zurück.
In der Studie „Performance der Vorarlberger Wohnbauförderung“ kommen die Autoren FH-Doz. Dr. Wolfgang Amann und Mag. Andreas Oberhuber zum Schluss: „Beim Vorarlberger Markt für Bauträger- und Baudienstleistungen sowie Bauprodukten sind gut eingespielte Marktzugangsbarrieren erkennbar. Der Schutz eigener Märkte hat Vorteile für die lokale Wirtschaft.“ Mit anderen Worten: Eine Handvoll großer Player teilt den Kuchen unter sich auf.
Diese Erkenntnis widerspiegelt und bekräftigt die Forderung nach Preistransparenz. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die Wohnbauförderung die ihr zugedachten Zwecke auch tatsächlich erfüllt.

Gemeinnützige aufwerten
AK-Direktor Keckeis fordert eine massive Aufwertung des gemeinnützigen Wohnbaus und der Wohnbausanierung, eine stärkere Einbeziehung der Möglichkeiten der Raumplanung sowie die Bindung von Baugenehmigungen bei Wohnanlagen an die Auflage, einen Teil der Wohnungen zu den Konditionen des gemeinnützigen Wohnbaus zur Verfügung stellen zu müssen.
Dass die Wohnbausanierungen die Finanzkraft des Landes völlig übersteigen, lässt Keckeis mit einem Blick auf den Rechnungsabschluss 2020 des Landes Vorarlberg nicht gelten. Der offenbart nämlich einen beträchtlichen Spielraum von 25 Millionen Euro an Wohnbauförderungsbeiträgen, die schlicht nicht gebraucht wurden. „Damit ließen sich dringende Sanierungen treffsicher unterstützen.“ Investorenmodelle sollten laut Keckeis ganz aus der Wohnbauförderung ausgeschlossen werden, außer die Mieten werden dauerhaft gedeckelt.
Wie problematisch sich der immer knapper werdende Grund und Boden auswirkt, offenbart ebenfalls ein Blick in die Landes-Studie aus 2019: Jede dritte Quadratmeter gewidmetes Baulands bleibt in Vorarlberg aufgrund fehlender Notwendigkeit oder in spekulativer Absicht unbebaut.
Die AK Vorarlberg gab bei Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ein Gutachten in Auftrag, das den Handlungsspielraum des Landes beleuchtet. Der ist weit größer als bislang behauptet. Das Gutachten gratis zum Download.
Infos zum Thema finden Sie hier.
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