Thronfolger Prinz Charles verhinderte am Wochenende per gerichtlicher Verfügung die Veröffentlichung von Ausschnitten aus einem Buch seiner früheren Haushälterin Wendy Berry. Die Zeitung „Sunday Mail“ in Glasgow hatte geplant, Ausschnitte aus dem Buch „The Housekeeper’s Tale“ (Die Geschichte der Haushälterin) zu drucken, das in Großbritannien bisher nicht veröffentlicht werden durfte.
Der geplante Artikel hätte die Privatsphäre von Prinz Charles verletzt, erklärten die Anwälte des Thronfolgers. Außerdem wäre eine Veröffentlichung nicht in öffentlichem Interesse. Ein Gericht in Edinburgh folgte dieser Argumentation und untersagte die Veröffentlichung. Das Buch Berrys war 1995 in Großbritannien gerichtlich gestoppt worden. In den USA kam es jedoch in die Regale.
„Es ist lächerlich, dass Amerikaner die Möglichkeit haben, diese Enthüllungen zu lesen, aber wir nicht“, sagte der Chefredakteur der „Sunday Mail“, Allan Rennie, zu der Gerichtsentscheidung vom Samstag. Er verurteilte die Verfügung als „Schlag gegen die Pressefreiheit“ und kündigte an, dagegen vorzugehen.
Berry arbeitete neun Jahre lang für Prinz Charles und Ehefrau Diana, bis zu deren Trennung 1992. Ihr Buch enthält Einzelheiten über das Leben des Prinzenpaares, obwohl Berry vor ihrer Einstellung eine Vereinbarung unterzeichnet hatte, Privatangelegenheiten des Königshauses nicht an die Öffentlichkeit zu tragen.
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