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„Primar-Entlassung ruinierte Krankenhaus“

Die Kündigung eines Primars war Thema vor Gericht.
Die Kündigung eines Primars war Thema vor Gericht. ©VOL.AT/Hartinger
Das gab der fristlos gekündigte Ex-Chefarzt des Suchtkrankenhauses Maria Ebene in seinem anhängigen Arbeitsprozess zu Protokoll. Trennung soll wegen Mobbings erfolgt sein.

von Seff Dünser/Neue

Das Krankenhaus Maria Ebene wurde durch die Fehlentscheidung meiner Entlassung ruiniert“, meinte der ehemalige ärztliche Leiter des Frastanzer Suchtkrankenhaues am Dienstag in seinem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch gegen die Stiftung Maria Ebene. Denn als Reaktion darauf hätten mehrere Maria-Ebene-Ärzte gekündigt. Mittlerweile würden dort nur noch zwei Ärzte arbeiten. Damit sei dem Land Vorarlberg ein großer Schaden entstanden.

Durch die ungerechtfertigte Entlassung sei auch ihm ein großer Schaden zugefügt worden, sagte der Kläger. Der geschiedene Vater von vier Kindern bekämpft seine am 21. November 2019 erfolgte fristlose Kündigung vor Gericht auch mit dem Argument der Sozialwidrigkeit. Als Primararzt in Vorarlberg habe er im Jahr brutto 140.000 Euro verdient. Als Oberarzt in einer Innsbrucker Klinik erhalte er jetzt monatlich nur etwas mehr als 5000 Euro. Ihm sei es nun kaum mehr möglich, als Primararzt beschäftigt zu werden.

Er habe keinen Entlassungsgrund gesetzt, gab der 45-jährige Tiroler zu Protokoll. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Deshalb fechte er die Entlassung gerichtlich an. Es gehe um seine Reputation und um viel Geld.

„Untragbar“

Aus Sicht von Beklagtenvertreter Manfred Schnetzer hingegen war der klagende Primararzt für die Entscheidungsträger der Stiftung, der auch das Land Vorarlberg angehört, nach noch nicht einmal zwei Jahren bereits untragbar geworden. Weil er einer Auflösung des Dienstverhältnisses nicht zugestimmt habe, habe die Entlassung vorgenommen werden müssen. Denn der ärztliche Leiter sei nicht mehr vertrauenswürdig gewesen. So habe der Nachfolger von Primarius Reinhard Haller mehrere Mitarbeiterinnen gemobbt, darunter eine Ärztin und die im Krankenhaus tätige Gattin eines Betriebsrats der Stiftung.

Der Kläger weist Mobbingvorwürfe als falsch zurück: „Ich habe mich immer gegen Mobbing eingesetzt. Nun soll ausgerechnet ich andere gemobbt haben.“

Eine andere ihm unterstellte Spitalsärztin hatte sich darüber beschwert, der Kläger habe sie ihre Arbeit nicht machen lassen. Dabei sei es nur um den Abbau von Überstunden gegangen, erwiderte dazu der Kläger.

In dem Arbeitsprozess fand am Dienstag die vierte Verhandlung statt. Sollte keine Einigung erzielt werden, werden noch einige weitere Tagsatzungen folgen. Denn die Streitparteien hätten 28 Zeugen angeboten, merkte Richterin Elisabeth Walch an.

(NEUE)

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