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Presserat erlaubt verdeckte Recherchen

Auch österreichische Journalisten dürfen verdeckt recherchieren.
Auch österreichische Journalisten dürfen verdeckt recherchieren. ©APA
Die Vorgangsweise jener britischen Journalisten, die als Lobbyisten getarnt Ernst Strasser Geld für die Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung geboten und damit die Affäre ins Rollen gebracht hatten, wäre nach dem Ehrenkodex für die österreichische Presse in Ordnung.

Der Ex-Innenminister und ehemalige ÖVP-Delegationsleiter bei der EU muss sich derzeit vor Gericht verantworten. Der Trägerverein des Presserats hat den Kodex insofern erweitert, dass verdeckte Recherchen von Journalisten in Einzelfällen ausdrücklich erlaubt sind.

Nur bei “besonderem öffentlichen Interesse”

Ein Journalist muss sich also künftig nicht in jedem Fall als solcher zu erkennen geben, vorausgesetzt, dass er sich damit “Informationen von besonderem öffentlichen Interesse” beschafft, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Presserats. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn es um die Aufdeckung von gravierenden Missständen in Politik oder Wirtschaft geht. Grundsätzlich ist es laut Ehrenkodex aber nach wie vor unlauter, wenn ein Journalist jemanden über seine Identität täuscht oder sie verschweigt.

“Die neue Bestimmung stärkt die demokratiepolitisch wichtige Kontrollfunktion der Medien gegenüber Staat und Gesellschaft”, erklärte Presserat-Präsident Oscar Bronner. “Das Aufdecken von Korruption und Misswirtschaft gehört zu den ureigensten Aufgaben der Presse und ist manchmal erst durch verdeckte Recherchen möglich.” (APA)

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