Preisabsprachen - Spar kritisiert BWB für "mediale Vorverurteilung"

“Bisher hat die BWB zwar laufend eine mediale Vorverurteilung inszeniert, jedoch Spar weder einen einzigen konkreten Vorhalt gemacht, noch Spar die Möglichkeit gegeben, die eigenen Argumente vorzubringen”, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme zu einer heutigen BWB-Pressekonferenz.
Spar über Bußgeldantrag erfreut
Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte verkündet, genügend Beweise für Bußgeldanträge gegen Spar gesammelt zu haben. Der Lebensmittelhändler zeigte sich über die Ankündigung erfreut: “Durch den Bußgeldantrag werden nun endlich von einem unabhängigen Gericht die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente gehört und bewertet.”
Gespräche mit Lieferanten
Es sei noch lange keine Preisabsprache, wenn man mit einem Lieferanten nur über Einkaufspreise und die dynamische Entwicklung von Verkaufspreisen spreche, betont das Unternehmen. “Wenn Marktpreise sinken, dann müssen Händler mit den jeweiligen Lieferanten über erforderliche Einkaufspreissenkungen sprechen. Umgekehrt, wenn zum Beispiel die Rohstoffpreise gestiegen sind, dann muss ein Hersteller mit dem Händler auch über Einkaufspreiserhöhungen und die dynamische Entwicklung des Verkaufspreises sprechen können”, so die Argumentation des Lebensmittelhändlers.
Einsatz von Spionagesoftware
Eine juristischer Nebenschauplatz zwischen Spar und der BWB ist der angebliche Einsatz einer Spionagesoftware bei der Hausdurchsuchung der Spar-Regionalzentrale in Kärnten im August. Für die BWB und das Bundeskriminalamt ist das Programm nur eine forensische Software zur Analyse und Lokalisierung von Dateien, für Spar ist der Einsatz des Programms “osTriage” eine illegale Aktion. Spar hat deswegen eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht. Mehrere Programme seien auf Spar-Servern nachweislich durchgelaufen. Die BWB hat im Gegenzug den Handelskonzern Spar sowie deren Vorstandsvorsitzenden Gerhard Drexel wegen übler Nachrede und Verleumdung geklagt.
Instrumente “absolut unzulässig”
Spar sieht sich in der Spionage-Causa durch öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Gutachten von österreichischen Universitätsprofessoren im Recht: Die eingesetzten Instrumente seien “absolut unzulässig” und in Österreich nicht einmal im Strafverfahren durch richterlichen Befehl legitimierbar, so das Fazit der Rechtsprofessoren.
Dokumente wurden versiegelt
BWB-Chef Theodor Thanner hatte heute außerdem moniert, dass die Hälfte der beschlagnahmten Papier-Unterlagen und alle digitalen Dokumente auf Wunsch von Spar versiegelt wurden. “Versiegelt wurden nur Unterlagen, deren Einsicht vom Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt war. Dies geschah immer in Absprache mit der BWB”, argumentiert dagegen Spar. (APA)
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