Betroffen sind Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner sowie die westfälische Privatbrauerei Barre. Sie sollen insgesamt 106,5 Mio. Euro Bußgeld zahlen.
Kronzeuge Beck’s-Hersteller verschont
Gegen zwei weitere Brauereikonzerne und vier regionale Brauereien liefen weitere Verfahren, teilte die Behörde am Montag mit. Auslöser des Verfahrens waren Informationen des Beck’s-Herstellers Anheuser-Busch InBev, der als Kronzeuge ohne Geldstrafe bleibt.
Laut Kartellamtschef Andreas Mundt soll die Branche bei persönlichen und telefonischen Kontakten Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen haben. Bei Flaschenbier sei 2008 eine Preiserhöhung für die Kiste Bier um einen Euro vereinbart worden. Für Fassbier gab es nach den Ermittlungen Absprachen über Preiserhöhung 2006 und 2008 von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Liter).
Geldstrafen noch nicht rechtskräftig
Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner hätten bei der Aufklärung kooperiert. Die vier Brauereien und Barre stimmten einvernehmlich einer Beendigung des Verfahrens zu – dafür gab es einen Bußgeldnachlass, teilte die Bonner Behörde mit. Formell sind die Geldstrafen allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Brauerei Veltins begrüßte in einer Erklärung den Abschluss des Verfahrens. Veltins habe die Ermittlungsarbeit unterstützt, hieß es. Es gehe um die “wahrheitsgemäße Tatsachenfindung und endgültige Vergangenheitsbewältigung zurückliegender Vorgänge”.
Der deutsche Biermarkt ist seit Jahren rückläufig. 2012 war der Absatz laut Statistischem Bundesamt mit rund 96,5 Mio. Hektolitern auf die niedrigste Menge seit der Wiedervereinigung gesunken. Die Branche liefert sich einen harten Konkurrenzkampf und konnte angesichts der sinkenden Nachfrage in den vergangenen zehn Jahren kaum Preiserhöhungen durchsetzen, während Energiekosten und die Preise für Hopfen und Gerstenmalz deutlich zulegten.
Das Bußgeld trifft die Brauer deshalb hart. “Sie nehmen uns den Ertrag von ein bis zwei Jahren”, sagte ein Insider. Allerdings liegen die Bußgelder noch deutlich unter der Höchstgrenze: Nach den Bußgeldleitlinien des Kartellamtes wären bis zu zehn Prozent der Jahresumsätze der betroffenen Brauereien möglich gewesen. (APA)
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