(Neue/Seff Dünser)
Ein Postzusteller hat am 30. April vor einem Haus in einer Gemeinde im Bezirk Feldkirch seine dienstliche Geldtasche mit 8500 Euro für Pensionsauszahlungen auf einem Holzpflock versehentlich liegenlassen. Die 50-jährige Angeklagte versteckte die Postgeldtasche in ihrem Haus in einem Safe. Die Frühpensionistin wollte das Geld nach eigenen Angaben behalten.
Spürhunde im Einsatz. Dafür wurde die Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch nicht wegen des angeklagten schweren Diebstahls, sondern nur wegen Unterschlagung schuldig gesprochen. Die unbescholtene und reumütig geständige Pensionistin wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1120 Euro (160 Tagessätze zu je sieben Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 560 Euro. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Bei einer gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung entdeckten die Spürhunde Lennox und Tasso den Tresor mit dem unterschlagenen Geld. Die unterschlagene Geldsumme bezifferte Richterin Sonja Nachbaur mit 7200 Euro. Denn die Strafrichterin zog vom sichergestellten Geldbetrag in der Tasche jene 1300 Euro ab, die der Postzusteller der Angeklagten als Invaliditätspension übergeben wollte. „Ich war ein Trottel, auch die eigene Pension zu stehlen“, sagte dazu die Angeklagte.
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