AA

Postkartenräuber kokste und lebte gut

©Polizei
Psychiatrisches Gutachten stellt fest, dass Tiroler kein Fall für Einweisung in Psychiatrie ist.
Das ist der Postkartenräuber
Die Fahndungsfotos zum Postkartenräuber
Postkartenräuber am 18. Dezember vor Gericht
U-Häftling macht Ausflug nach Linz
Der "Postkartenräuber" war früher Lebensretter

Von Christiane Eckert

Am 18. Dezember ist es so weit. Der 55-jährige Tiroler Peter K. muss sich vor dem Schöffensenat verantworten. Der Mann, auf dessen Konto 14 Raubüberfälle gehen, wurde von der Linzer Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner untersucht. Die Sachverständige ist unter anderem durch ihr Gutachten im Fall „Fritzl“ bekannt. Sie stellt fest, dass Peter K. zwar Kokain und Marihuana konsumierte, jedoch nicht von der Sucht „beherrscht“ war. Sie sieht den Angeklagten als durchaus zurechnungsfähig und somit die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt für nicht gegeben.

Postkarten als Täuschung

Der Mann räumte im Gespräch mit Kastner ein, dass er die Annahme, der Täter sei ein Vorarlberger, stützen wollte. Und so erklärt Peter K. die Sache selbst: „Ich habe mitbekommen, dass man bei dem Gesuchten auf einen Vorarlberger tippt. um diesen Verdacht zu erhärten, habe ich mir einige Vorarlberger Begriffe angeeignet und die Postkarten in Lustenau aufgegeben.“

Als Peter K. knapp 40 war, starb sein Vater, seine Mutter bekam gesundheitliche Beschwerden, wurde dement und musste schließlich ins Heim. Diesen Umständen gibt der Mann die Schuld, dass er den „Halt verlor“. „Er fühlte sich von seinen Eltern im Stich gelassen“, so die Gutachterin. Er wurde großspurig und überheblich. „Freunde sagten, ich entwickle mich zum Arschloch“, erinnert sich der Tiroler.

„Aus psychiatrischer Sicht liegt keine höhergradige Störung vor“, sagt Kastner. Auf den Tiroler, der leidenschaftlicher Pulverschneeschifahrer, Pistenretter und einst auch gut bezahlter Facharbeiter war, warten im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Dies deshalb, weil neben Spielzeugwaffen auch einmal ein Messer im Spiel war. Letzteres gilt rechtlich als Waffe, dieser Raub also als „schwer“. Die Revolver- bzw. Pistolenattrappen hätten diese strenger bestrafte Qualifikation nicht zur Folge gehabt.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in den morgigen VN und heute VN Digital

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Postkartenräuber kokste und lebte gut