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Polizistin bedroht: Ein Jahr Gefängnis

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT
Feldkirch - Strafe für versuchten Widerstand gegen Staatsgewalt fiel hoch aus, weil Angeklagter mit 13 Vorstrafen belastet war.

Ein Jahr ist zu viel, Frau Rätin“, sagte der Angeklagte. Aber Richterin Claudia Hagen erwiderte, die Strafe sei angesichts der 13 Vorstrafen, davon acht einschlägigen, milde ausgefallen.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Verleumdung, Urkundenfälschung und Gebrauchs fremder Ausweise wurde der 34-jährige Türke am Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen.

Beamte beschimpft

Im Februar hatte der Beschuldigte bei einer Verkehrskontrolle in Hohenems eine Polizistin unflätig beleidigt. Mit dieser Drohung habe der Angeklagte die Kontrolle zu verhindern versucht und damit das Tatbild des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verwirklicht, erklärte Richterin Hagen. Cobra-Polizisten nahmen den amtsbekannten Mann fest. Der Angeklagte verleumdete die Cobra-Beamten laut Urteil, indem er ihnen zu Unrecht vorwarf, sie hätten ihn geschlagen und bestohlen. Zudem beleidig­te der 34-Jährige Polizisten, weil er sie als „Schwuchteln und Huren“ bezeichnete.

In Hotels in Feldkirch hatte der Gast im Dezember 2017 mit falschen Ausweisen und falschen Namen in den Gästeblättern nach Ansicht der Richterin die Vergehen des Gebrauchs fremder Ausweise und der Urkundenfälschung verwirklicht.

Aufenthaltsverbot

Verteidiger Ludwig Weh meldete volle Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. Was sein Mandant zur Polizistin gesagt habe, sei eine Schande, aber keine gefährliche Drohung, die als Widerstand gegen die Staatsgewalt zu werten sei, meinte der Verfahrenshelfer. Den Cobra-Einsatz habe der Angeklagte nicht seinem Verhalten bei der Verkehrskontrolle zu verdanken, sondern seinem Ruf.

Der in Hohenems geborene Türke bekämpft verwaltungsrechtlich sein Aufenthaltsverbot für Österreich, das er nicht befolgt hat.

(Quelle:NEUE/Seff Dünser)

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