Wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen Bedenkzeit in Anspruch.
Zu einem wegen des Verdachts von häuslicher Gewalt einschreitenden Polizisten hatte der Angeklagte nach den Feststellungen der Richterin gesagt, er werde ihn schlagen, wenn er nicht zur Seite gehe. Nach seiner Festnahme hatte der Arbeitslose in der Arrestzelle dem Polizisten laut Urteil damit gedroht, ihn umzubringen. Der Schuldspruch erfolgte auch wegen Sachbeschädigung, weil der 23-Jährige einen Feuerlöscher gegen die Wohnungstür eines Nachbarn geschlagen hatte.
Die Strafe fiel streng aus, weil der Angeklagte mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastet war. Zudem liege ein rascher Rückfall vor, sagte Richterin Sonja Nachbaur in ihrer Urteilsbegründung. Acht Tage vor den Drohungen war der junge Mann am Landesgericht Feldkirch wegen anderer Delikte verurteilt worden.
Alkoholsucht. Nach den Drohungen gegen den Polizisten ist der arbeitslose Vorbestrafte in Untersuchungshaft genommen worden. Im Gefängnis habe er mit einer Therapie gegen seine Alkoholsucht begonnen, sagte der Häftling während der Gerichtsverhandlung. Dass er die Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hatte, wurde mildernd gewertet.
Angeklagt worden ist der 23-Jährige neben gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Richterin wertete die Äußerung des Angeklagten, er werde den Polizisten schlagen, aber nur als versuchte Nötigung. Dadurch verringerte sich die mögliche Höchststrafe von drei Jahren auf ein Jahr Haft.
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