Am Landesgericht Feldkirch musste sich eine 41-jährige Unterländerin wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit und gefährlicher Drohung verantworten. Zum einen hatte die Medikamentenabhängige, die zusätzlich sturzbetrunken war, im vergangenen Dezember in Dornbirn einen jungen Polizisten böse beleidigt und bedroht. Zum anderen spuckte sie dem Mann in ihrer Rage mitten ins Gesicht. „Sie sammelte zunächst etwas Spucke und dann spuckte sie mich an“, so der Beamte.
Infektionsgefahr
Die Frau, die sich bereits in ihrer Vergangenheit einiges leistete, weiß um ihre Krankheit und die Infektionsgefahr Bescheid. Durch Blut oder Schleim kann die Infektionskrankheit, die eine Leberentzündung verursacht, übertragen werden. Wäre infektiöses Material beispielsweise auf die Mundschleimhaut gelangt, wäre eine Übertragung der Krankheit theoretisch möglich gewesen. Viele Hepatitiserkrankungen verlaufen chronisch. Zum Glück wurde der Mann nicht angesteckt. Die Geldstrafe für das unangemessene Verhalten der Frau: 1440 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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