Der 44-Jährige erstattete wiederholt Diebstahlsanzeigen, in denen er vorgab, ein Unbekannter hätte ihm seine Kreditkarte gestohlen. In Wahrheit hatte der Polizist jedoch selbst in der “Bar Scandaleux” oder im “Babylon” in Champagnerlaune den Kontakt zu jungen Frauen gesucht und entsprechende Rechnungen angehäuft.
“Am nächsten Tag hab’ ich mich immer gefragt, wie man so blöd sein kann, das ganze Geld am Schädel zu hauen”, gab der Angeklagte nun im Grauen Haus zu Protokoll.
Daher wandte er sich an seine Bank, als die monatlichen Kreditkartenabrechnungen einlangten, und schwor, er habe die Nachtclubs nie von innen gesehen. Ein Unbekannter habe seine Karte gestohlen und sich auf seine Kosten vergnügt.
Weil der Beamte auch entsprechende Anzeigen vorlegte, bekam er von der Bank zunächst an die 5.000 Euro rückvergütet. Bei der dritten Reklamation wurde man allerdings stutzig, begann zu recherchieren und stellte fest: Die Karte war über Jahre hinweg praktisch ausschließlich von denselben Bars belastet worden, in denen der Polizist regelmäßig Ablenkung suchte.
“Das Leben ist nicht schön gegangen”, machte der Mann in seiner Verhandlung geltend. Die Scheidung von seiner Frau habe ihn belastet, sein halbwüchsiger Sohn sei mit seiner neuen Freundin nicht klar gekommen. Zudem hätten ihn aus dem Ankauf einer Eigentumswohnung resultierende Schulden gedrückt.
“In den Nachtclubs hab’ ich nur Unterhaltungsgespräche geführt”, stellte der Angeklagte fest. “Was? Sie haben keine puffspezifischen Leistungen in Anspruch genommen?”, zeigte sich Richterin Birgit Schneider verwundert. Der Mann verneinte standhaft: Er habe lediglich 300 Euro teuren Champagner konsumiert. Und als aufflog, dass er auf betrügerische Weise versucht hatte, die Ausgaben wieder zurückzubekommen, habe er seiner Freundin die Bars auch gezeigt: “Sie wollte wissen, wo ich war.”
Die Richterin verhängte wegen schweren Betrugs und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sechs Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Dienstrechtlich dürfte dem Polizisten, der nicht suspendiert worden war, damit sein Job erhalten bleiben. In seinem Disziplinarverfahren, das bis zur gerichtlichen Klärung des Falles unterbrochen worden war, muss er allerdings mit vorübergehenden Kürzung seiner Bezüge rechnen.
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