Von Seff Dünser / NEUE
Das trug dem unbescholtenen 56-Jährigen gestern beim Strafprozess am Landesgericht einen Schuldspruch wegen versuchter Nötigung ein. Dafür wurde der netto 2200 Euro verdienende Familienvater zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 4500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die möglichen Höchststrafen wären 720 Tagessätze oder zwölf Monate Gefängnis gewesen. Zur allgemeinen Abschreckung habe die Geldstrafe nicht zu drei Vierteln bedingt nachgesehen werden können, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Strafverschärfend habe sich ausgewirkt, dass es sich beim Täter um einen Polizisten gehandelt habe.
Erster Vorfall vor zwei Jahren. Nach Überzeugung des Richters hat der Bundespolizist im Herbst 2017 in einer Oberländer Polizeiinspektion während des Dienstes eine 24-jährige Polizistin zu sich hergezogen und versucht, sie zu küssen. Die junge Beamtin sagte, sie habe ihren Kopf noch rechtzeitig wegdrehen können.
Sie brach ihr Schweigen erst, als sie heuer am 2. Jänner von einer Polizeikollegin erfuhr, was ihr am Vortag auf der Dienststelle widerfahren ist. Die 23-jährige Polizistin gab vor Gericht zu Protokoll, der Angeklagte habe sie umarmt und ihr zwei Wangenküsse gegeben. Sie habe ihn danach weggedrückt, weil sie das Gefühl gehabt habe, er werde sie sonst auch noch auf den Mund küssen.
Zum dritten Vorfall kam es laut Urteil am 17. Jänner in einer Bludenzer Sauna. Dort hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen im Dampfbad eine 35-jährige Frau zu sich hergezogen und versucht, sie auf den Mund zu küssen.
Freispruch
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe die 35-Jährige im Sommer 2018 an der Sauna-Bar sexuell zu belästigen versucht. Der Richter ging davon aus, dass der Angeklagte der Frau zwar unters T-Shirt gegriffen hat, aber nur auf den Bauch und nicht hin in Richtung Brust.
Der Angeklagte bestritt sämtliche Tatvorwürfe. Verteidiger Ralf Pohler beantragte einen Freispruch von allen Anklagepunkten. Anhängig ist gegen den Polizisten aus dem Bezirk Feldkirch auch noch ein Disziplinarverfahren.
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