Von Seff Dünser / NEUE
Dagegen wehrte sich der Arbeiter massiv, aber erfolglos. Der 27-Jährige trat zu und verletzte einen Polizisten im Genitalbereich und an einem Knie leicht. Vor allem deswegen wurde der mit zehn Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richterin Claudia Hagen, das der von Christoph Fink verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Zehn Vorstrafen
Die Strafe fiel deshalb hoch aus, weil der Angeklagte bereits mit zehn Vorstrafen belastet ist, davon acht einschlägigen wegen Gewaltdelikten. Die mögliche Höchststrafe hätte wegen einschlägiger Haftstrafen aus Vorstrafen viereinhalb Jahre Haft betragen. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Eine leichte Verletzung eines Beamten wird strafrechtlich als schwere Körperverletzung gewertet. Bei einem Vorfall in einem Lokal hat der Angeklagte zu seinem 30-jährigen Gast gesagt, er werde ihn zusammenschlagen.
Eine noch strengere Haftstrafe blieb dem Angeklagten erspart, weil eine Zeugin vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch machte, als Lebensgefährtin des Angeklagten nicht mehr auszusagen. Daher musste der 27-Jährige von den Vorwürfen freigesprochen werden, er habe seiner Freundin mit einem Faustschlag die Nase gebrochen und ihr bei einem anderen Vorfall in die Backe gebissen. Der Angeklagte wurde zur Gerichtsverhandlung aus der Justizanstalt Feldkirch vorgeführt. Im Gefängnis verbüßt er derzeit voraussichtlich bis August jene zwölfmonatige Freiheitsstrafe, die er mit seinem Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht antreten wollte.
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